MORTON-NEURALGIE
(
Interdigitalneuralgie)
(ICD G57.6)

Die Krankheit ist benannt nach Thomas G. Morton. Er lebte von 1835 bis1903 und war Chirurg in Philadelphia (USA).

Synonyme (= wie die Krankheit sonst noch bezeichnet wird) für die Morton-Neu ralgie: Morton-Syndro m, Morton-Metatarsal gie, Interdigitalneuralgie und Interdigital isneuralgie.

Die Symptome (= Krankheitszeichen) einer Interdigitalneuralgie

·        Vorwiegend brennende, i.d.R. anfallsartig auftretende Schmerzen im Bereich der vorderen Mittelfuß knochen mit Ausstrahlung in die Nachbar zehen. Druck auf die (mehr vordere) Fu ßsohle wirkt schmerz auslösend bzw. deutlich schmerz verstärkend. 

Ursache

Bei der Morton-Neuralgie liegt ein Kompressionssyndrom, genauer gesagt, ein Nervenkompressionssyndrom (= ein Krankheitszeichen, das durch mechanischen Druck entsteht) der Plantarnerven (Nn. plantaris medialis et lateralis  bzw. N. digitales) (= Nerven im Bereich der vorderen Fußsohle, End äste des N. tibialis) vor, bevorzugt zwischen den Zehen III und IV, aber auch zwischen II und III. Dabei entstehen Neurome (= schmerz hafte, spindelförmigen Auftreibung der beteiligten Nerven). Die Histologie (= Feingewebsuntersuchung) zeigt eine Fibrosierung (= krankhafte Bindegewebsvermehrung) bei chronischer Ischämie (= Minderdurchblutung infolge einer Durchblutungsstörung)
Es liegt also eine durch mechanischen Druck verursachte Nervenreizung vor, hpts. bei Sen
k-/Sp reiz fuß.
 

Therapie bei Morton- Neuralgie
Zunächst wird der Orthopäde bei Sen k-/Sp reizfuß geeignete Schuheinlagen verordnen. 

Medikamentöse Schmerzbehandlung
Bei anfallsartigem Beschwerdecharakter im Sinne einer echten Neuralgie ist die Verordnung eines Antikonvulsivums
(= ein Mittel gegen die Fallsucht, aber auch bei anfallsartigen Schmerzen wirksam) angezeigt. Das Mittel der Wahl ist Carbamazepin (z.B. Tegretal®), öfters sind Gabapentin (z.B. Neurontin®) oder Pregabalin (Lyrica®) besser wirksam, aber auch deutlich teurer. Die Kombination mit Baclofen (z.B. Lioresal®) hilft Carbamazepin oder Gabapentin bzw. Pregabalin einzusparen.
Ansonsten können sog. nichtsteroidale Antirheumatika (NSAIDs; möglichst lang wirkende und magenschonende wie z.B. Mobec®) versucht werden, zusätzlich Keltican®
(= ein Mittel, das Nervenschäden z.T. wieder regenerieren kann). Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die  sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib (Dynastat®) oder Etoricoxib (Arcoxia®),allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.

Spezielle Schmerztherapie bei Interdigitalneuralgie:
Leider erweist sich die Morton-Neuralgie trotz dieser Maßnahmen bisweilen als sehr hartnäckig. In diesen Fällen ist die therapeutische Lokalanästhesie
(= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) in Form von wiederholten Nervenblockaden des Nervus tibialis (zwischen Innenknöchel und Achillessehne) mit jeweils 2-3 ml z.B. Bupivacain 0,25-0,5% hilfreich. 
Bei weiter bestehenden Schmerzen kommt bei der Interdigitalneuralgie als nächst höhere Therapiestufe die kontinuierliche Blockade des Ischiasnervs
(= dieser Nerv versorgt auch den Mitte lfuß) mit Katheter mit gutem Erfolg zum Einsatz. 
Bei dieser Betäubungsmethode wird ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) an der Rückseite des Oberschenkel
s, knapp unterhalb des Gesäß es, dicht an den Ischias nerv eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen zur Verbesserung der Fußstatik (Stabilisierung des Längs- und Quergewölbes) möglich bleiben. 
Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Im Falle der Morton-Neuralgie ist diese Behandlungsmethode kausal
(= gegen die Ursache gerichtet), da die Nervenstörung ja infolge einer verminderten Durchblutung entstanden ist und eine verbesserte Durchblutung auch den Nervenzellstoffwechsel optimiert.

Besteht ein chronisches Schmerzsyndrom längerfristig, so ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Schmerzbehandlung kaum mehr ausreichend, sondern es muss im Rahmen von psychologisch /psychotherapeutische Interventionen auch eine spezielle Schmerzpsychotherapie erfolgen, was aber ambulant kaum möglich ist, weil es nur ganz wenige niedergelassene Psychologen gibt, die eine solche Weiterbildung absolviert haben.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Wer zahlt eigentlich eine erforderliche, stationäre Rehabilitationsbehandlung?
(Originaltext der Bundesregierung): "Die Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Kran
kheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern, sofern die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie ist auch zuständig, wenn es darum geht, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen". Die Rentenversicherungen sind demnach nur dann zuständig, wenn die "Behandlungen der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen". Wenn also Ihre Rentenversicherung in diesem Sinne laut Bescheid keinen Handlungsbedarf sieht, dann ist offensichtlich Ihre Krankenkasse für die Kostenübernahme der stationären Rehabilitation zuständig. Hinzu kommt seit dem 1.4.2007, daß laut dem Bundesministerium für Gesundheit alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre Rehabilitationseinrichtung jetzt sogar selbst aussuchen können. Die Originaltexte finden Sie hier: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st.

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Aktualisiert: >08.02.2008</> kusB
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