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MORTON-NEURALGIE
(Interdigitalneuralgie)
(ICD
G57.6)
Die Krankheit ist
benannt nach Thomas G. Morton. Er lebte von 1835 bis1903 und war
Chirurg in Philadelphia (USA).
Synonyme (= wie
die Krankheit sonst noch bezeichnet wird)
für die Morton-Neu
ralgie: Morton-Syndro m,
Morton-Metatarsal gie,
Interdigitalneuralgie
und Interdigital isneuralgie.
Die
Symptome
(= Krankheitszeichen)
einer Interdigitalneuralgie
·
Vorwiegend brennende,
i.d.R. anfallsartig auftretende
Schmerzen
im Bereich der vorderen
Mittelfuß
knochen
mit Ausstrahlung in die Nachbar
zehen.
Druck auf die (mehr vordere) Fu
ßsohle wirkt
schmerz
auslösend bzw. deutlich
schmerz
verstärkend.
Ursache
Bei der
Morton-Neuralgie liegt ein
Kompressionssyndrom,
genauer gesagt, ein
Nervenkompressionssyndrom
(= ein
Krankheitszeichen, das durch mechanischen Druck entsteht)
der Plantarnerven (Nn. plantaris medialis et lateralis bzw. N.
digitales) (=
Nerven
im Bereich der vorderen
Fußsohle,
End
äste des N.
tibialis) vor,
bevorzugt zwischen den Zehen
III und IV, aber auch zwischen II und III. Dabei entstehen
Neurome
(=
schmerz
hafte, spindelförmigen Auftreibung der beteiligten
Nerven).
Die Histologie
(= Feingewebsuntersuchung) zeigt eine Fibrosierung
(= krankhafte Bindegewebsvermehrung)
bei chronischer
Ischämie
(=
Minderdurchblutung infolge einer
Durchblutungsstörung).
Es liegt also eine durch mechanischen Druck verursachte
Nervenreizung vor, hpts. bei Sen
k-/Sp reiz
fuß.
Therapie bei Morton-
Neuralgie:
Zunächst wird der
Orthopäde bei Sen
k-/Sp
reizfuß geeignete Schuheinlagen
verordnen.
Medikamentöse Schmerzbehandlung
Bei anfallsartigem Beschwerdecharakter im Sinne einer echten
Neuralgie
ist die Verordnung eines Antikonvulsivums
(= ein Mittel gegen die Fallsucht, aber auch bei
anfallsartigen
Schmerzen
wirksam) angezeigt. Das
Mittel der Wahl ist Carbamazepin (z.B. Tegretal®), öfters sind
Gabapentin (z.B. Neurontin®) oder Pregabalin (Lyrica®) besser
wirksam, aber auch deutlich teurer. Die Kombination mit Baclofen
(z.B. Lioresal®) hilft Carbamazepin oder Gabapentin bzw. Pregabalin
einzusparen.
Ansonsten können sog. nichtsteroidale
Antirheumatika (NSAIDs; möglichst lang wirkende und
magenschonende wie z.B. Mobec®) versucht werden, zusätzlich
Keltican®
(= ein Mittel, das
Nervenschäden
z.T. wieder regenerieren kann). Besonders
magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2
Inhibitoren, z.B. Parecoxib (Dynastat®) oder Etoricoxib (Arcoxia®),allerdings
scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden
zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten,
ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen
werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Spezielle Schmerztherapie bei Interdigitalneuralgie:
Leider erweist sich die Morton-Neuralgie trotz
dieser Maßnahmen bisweilen als sehr hartnäckig. In diesen Fällen ist
die
therapeutische Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem
örtlichen
Betäubungsmittel bzw.
Lokalanästhetika) in
Form von wiederholten
Nervenblockaden des Nervus tibialis (zwischen Innenknöchel und
Achillessehne)
mit jeweils 2-3 ml z.B. Bupivacain 0,25-0,5% hilfreich.
Bei weiter bestehenden
Schmerzen
kommt bei der Interdigitalneuralgie als nächst höhere
Therapiestufe die
kontinuierliche Blockade
des Ischiasnervs
(= dieser Nerv
versorgt auch
den Mitte
lfuß) mit Katheter mit gutem
Erfolg zum Einsatz.
Bei dieser Betäubungsmethode wird ein dünner Kunststoffschlauch
(Katheter) an der Rückseite des
Oberschenkel
s, knapp unterhalb des
Gesäß
es, dicht an den
Ischias
nerv eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche
Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der
Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach
Abklingen der vorangegangenen Dosis, das
Lokalanästhetikum
(=
örtliches
Betäubungsmittel)
völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur
Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter
hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche
Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die
grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der
Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische
Übungsbehandlungen zur Verbesserung der Fußstatik (Stabilisierung
des Längs- und Quergewölbes) möglich bleiben.
Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche
Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß
bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven
betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung
resultiert. Im Falle der Morton-Neuralgie ist diese
Behandlungsmethode kausal (= gegen die Ursache gerichtet), da die
Nervenstörung
ja infolge einer verminderten Durchblutung entstanden ist und eine
verbesserte Durchblutung auch den Nervenzellstoffwechsel optimiert.
Besteht
ein chronisches
Schmerzsyndrom längerfristig, so ist davon auszugehen, daß
bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung)
vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische
(= körperliche)
Schmerzbehandlung kaum mehr ausreichend,
sondern es muss im Rahmen von
psychologisch /psychotherapeutische
Interventionen auch eine
spezielle Schmerzpsychotherapie erfolgen, was aber ambulant kaum möglich ist, weil es
nur ganz wenige niedergelassene Psychologen gibt, die eine solche Weiterbildung
absolviert haben.
Die Methoden der modernen
Schmerztherapie
bieten auch optimale Voraussetzungen für eine
Anschlußheilbehandlung
(AHB)
bzw.
Anschlußrehabilitation.
Mehr darüber erfahren Sie hier:
http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk
(einfach anklicken).
Wer zahlt
eigentlich eine
erforderliche, stationäre Rehabilitationsbehandlung?
(Originaltext der Bundesregierung): "Die Krankenversicherung
finanziert Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind,
um eine Kran
kheit zu
erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
Beschwerden zu lindern, sofern die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich
gefährdet oder gemindert ist. Sie ist auch zuständig, wenn es darum
geht, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
vorzubeugen".
Die Rentenversicherungen sind demnach nur dann zuständig,
wenn die "Behandlungen der Wiederherstellung der
Arbeitsfähigkeit bzw. Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen".
Wenn also Ihre Rentenversicherung in diesem Sinne laut Bescheid
keinen Handlungsbedarf sieht, dann ist offensichtlich Ihre Krankenkasse für die
Kostenübernahme der stationären Rehabilitation zuständig. Hinzu kommt seit dem 1.4.2007, daß laut dem Bundesministerium
für Gesundheit alle gesetzlich versicherte
Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich
ihre Rehabilitationseinrichtung jetzt sogar selbst aussuchen können.
Die Originaltexte finden Sie hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st.

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Aktualisiert:
>08.02.2008</> kusB
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